Knöllchen im Straßenverkehr ausstellen darf nur einer
Knöllchen darf im Straßenverkehr nur einer ausstellen: der Staat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt festgestellt. Die Entscheidung könnte für Ärger sorgen. Via: Knöllchen im Straßenverkehr ausstellen darf nur einer





