Wer stundenlang auf einen Anschlussflug warten muss, hat Anrecht auf Entschädigung von der zuerst gebuchten Airline – selbst wenn diese nicht für die Panne verantwortlich ist. Das entschied der EuGH. Aber es gibt Ausnahmen.
Via: Dieses Urteil beendet das „Versteckspiel“ bei Anschlussflügen
Categories: German News