Eine westfälische Firma sollte unbelegte Brötchen versteuern. Der BFH entschied jedoch: Unbelegte Backwaren und Heißgetränke sind kein Frühstück.
Via: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken sind kein Frühstück
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Eine westfälische Firma sollte unbelegte Brötchen versteuern. Der BFH entschied jedoch: Unbelegte Backwaren und Heißgetränke sind kein Frühstück.
Via: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken sind kein Frühstück