Seit dem 1. November können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreit werden
Via: Befreiung jetzt auch für Partner möglich
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Seit dem 1. November können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreit werden
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