Probleme bei Fahndung nach Kinderschändern Köln – Das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen beklagt erhebliche Fahndungsprobleme bei der Jagd nach Kinderschändern und Kriminellen im Internet. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. So weigerten sich derzeit die meisten Telekommunikationsanbieter, die IP-Adressen von Verdächtigen herauszugeben. „Polizeiliche Auskunftsersuchen laufen damit ins Leere“, bestätigte LKA-Sprecherin Heidi Conzen. Ohne IP-Daten können die Ermittler des Cybercrime-Zentrums im LKA viele digitale Verbrecher jedoch nicht aufspüren. Für den Stillstand machen die IT-Fahnder des LKA das Oberverwaltungsgericht Münster verantwortlich. Die Richter hatten am 22. Juni der Klage eines Providers stattgegeben, der IP-Daten seiner Kunden nicht vorhalten wollte. Umgehend verkündete die Bundesnetzagentur, dass man bis auf weiteres gegen andere nicht speichernde Telekommunikationsanbieter keine Bußgeldverfahren einleiten werde. „Dies führte im Ergebnis dazu, dass die meisten Telekommunikationsanbieter die zum 1. Juli gesetzlich vorgeschriebene Speicherung nicht umgesetzt haben“, konstatiert LKA-Sprecherin Conzen.
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