Am Berliner Landgericht attestiert ein Psychiater Gregor S. eine „ausgeprägte psychische Störung“. Der Angeklagte nennt den Prozess eine „Gehirnwäsche“
Via: Gutachter hält Gregor S. für vermindert schuldfähig
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Am Berliner Landgericht attestiert ein Psychiater Gregor S. eine „ausgeprägte psychische Störung“. Der Angeklagte nennt den Prozess eine „Gehirnwäsche“
Via: Gutachter hält Gregor S. für vermindert schuldfähig