Polizisten dürfen im Rahmen der Gesetze Gewalt anwenden. Wenn sie diese Grenzen überschreiten, kann wegen Körperverletzung im Amt gegen sie ermittelt werden. In Hamburg zeigt die Statistik keine Zunahme rechtswidriger Gewaltanwendung.
Via: Hamburger Staatsanwaltschaft leitet 90 Verfahren gegen Polizisten ein
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