Vier Tage nachdem eine Frau Mitglied bei Parship geworden war, überlegte sie es sich anders und kündigte. Einen Großteil der Gebühren sollte sie dennoch zahlen. Zu Unrecht, wie der EuGH nun entschied. Ihr Fall ist bei Weitem kein Einzelfall.
Via: Gericht stärkt Verbraucherin im Streit mit Parship den Rücken
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