Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Sperrstunde gekippt, Alkohol darf zwischen 23 und 6 Uhr aber weiterhin nicht verkauft werden. Für die Polizei ändert sich durch den Beschluss jedoch wenig, sagt Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei.
Via: „Hatten schon im Frühjahr Maßnahmen, die so nicht durchsetzbar waren“
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