Die Behörde hat nach der Anerkennung eines Asylbewerbers nur drei Jahre Zeit, um den Fortbestand des Fluchtgrunds zu prüfen – und gegebenenfalls den Schutztitel wieder zu entziehen. Anderfalls kann daraus ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht werden.
Via: BAMF überprüft bis Jahresende Schutztitel von 100.000 Asylbewerbern
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