Vor dem Schöffengericht in St. Georg ist ein Angeklagter, der seine Ex-Freundin bestohlen haben soll, freigesprochen worden. Wer der Dieb ist, bleibt ungeklärt. Richter: „Damit müssen das Opfer und die Justiz leben!“
Via: Freispruch trotz Fingerabdrucks auf Champagnerkübel
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