Der Berliner Senat muss Akteneinsicht gewähren, warum er das Volksbegehren zur Videoüberwachung ablehnt. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Via: "Das grenzt an Rechtsbeugung im autokratischen Stil"
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Der Berliner Senat muss Akteneinsicht gewähren, warum er das Volksbegehren zur Videoüberwachung ablehnt. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Via: "Das grenzt an Rechtsbeugung im autokratischen Stil"