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Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken sind kein Frühstück
Eine westfälische Firma sollte unbelegte Brötchen versteuern. Der BFH entschied jedoch: Unbelegte Backwaren und Heißgetränke sind kein Frühstück. Via: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken sind kein Frühstück